2.3.2. Die Wach- und
Bereitschaftsneurose
| Der selbstauferlegte Zwang jeder Armee dieser Welt, ihr Tun und Lassen
vor Außenstehenden so gut wie irgend möglich abzuschirmen und
weitgehend geheimzuhalten, ist eine durch und durch neurotische Angelegenheit.
Dazu kommt die Neigung, für alle unvorhersehbar-vorhersehbaren
Ereignisse, die das Militär betrifft, bereit sein zu wollen oder
zu müssen. Das führte im Laufe der Zeit, insbesondere Zur Zeit
des Kalten Krieges zu einem alle Eventualitäten absichernden Bewachungs-,
Kontroll- und Bereitschaftssystems, wie das folgende Beispiel erkennen
lässt.
Anmerkung dazu: Ein Gefreiter namens Grubeler hatte sich über die
unzureichende Sicherheit im Unterkunftsbereich seiner Kaserne beschwert und
behauptet, er sei nächtens von einem Hund angefallen worden, und das
auf dem Weg von der Kantine zu seinem Kompaniegebäude. Ein Vorgang,
der unerhört gewesen wäre, wenn er sich so abgespielt hätte.
Dass es nicht so sein konnte, ging aus dem Beschwerdebescheid hervor,
den er nach eingehender Prüfung der Sachlage von seinem
Disziplinarvorgesetzen erhielt. |
xxx-Kompanie
yyyDorf ,den (Datum
unbekannt)
Kompaniechef
xyz-Kaserne
Herrn Gefreiter Max Grubeler
im Hause
Betrifft: Beschwerdebescheid
Bezug: Ihre Beschwerde vom (Datum unbekannt)
Sie haben sich am (Datum unbekannt) schriftlich über den Umstand
beschwert, im Kasernenbereich auf dem Weg von der Kantine zur Unterkunft
von einem unbekannten Hund angefallen worden zu sein.
Ihre Beschwerde ist frist- und formgerecht bei mir eingegangen. Nach eingehender
Prüfung stelle ich jedoch fest, daß sie zwar zulässig, jedoch
unbegründet ist. Sie wird deshalb zurückgewiesen.
Begründung:
Abgesehen, davon, dass Sie das Ihnen unterlaufene Missgeschick
infolge übermäßigen Alkoholgenusses selbst zu verantworten
haben, kann sich, wie meine Nachforschungen ergeben haben, der Vorgang nicht
so abgespielt haben, wie Sie ihn schildern! Die Existenz des von ihnen monierten
unbekannten und freilaufenden Hundes im Unterkunftsbereich muss negiert werden.
Der Grund dafür liegt im absolut perfekten Wach- und Kontrollsystems
unserer Kaserne.
-
Wie Ihnen aus eigener Anschauung bekannt sein dürfte, gibt es in jeder
Kompanie einen Gefreiten vom Dienst (GvD). Entsprechend seiner Dienstanweisung
hält dieser, besonders in der Nacht, das Kompaniegebäude unter
Verschluss, kontrolliert den ein- und ausgehenden Personenverkehr,
kontrolliert Waffenkammer, Geschäftszimmer, Nebenausgang sowie Fenster
im Keller und Erdgeschoss auf Verschluss, sowie den Außenbereich
auf Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwacht er die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet, und sorgt für Ruhe und Ordnung
im Gebäude. Alle Arten von Unregelmäßigkeiten meldet er an
seine Vorgesetzte und trägt sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte
auch die Entdeckung eines streunenden Hundes im Außenbereich gehört,
eine derartige Meldung liegt jedoch nicht vor.
-
Dem GvD vorgesetzt ist der Unteroffizier vom Dienst (UvD). Entsprechend seiner
Dienstanweisung hält dieser, - im Wechsel mit dem GvD- besonders in der
Nacht, das Kompaniegebäude unter Verschluss, kontrolliert den ein- und
ausgehenden Personenverkehr, kontrolliert Waffenkammer, Geschäftszimmer,
Nebenausgang sowie Fenster im Keller und Erdgeschoss auf Verschluss,
sowie den Außenbereich auf Unregelmäßigkeiten. Weiterhin
überwacht er die Einhaltung des Zapfenstreichs, sofern angeordnet, und
sorgt für Ruhe und Ordnung im Gebäude. Letztlich kontrolliert er
den GvD auf ordnungsgemäße Durchführung seiner Kontrollen.
Alle
Arten von Unregelmäßigkeiten meldet er an seine Vorgesetzte und
trägt sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte auch die Entdeckung
eines streunenden Hundes im Außenbereich gehört, eine derartige
Meldung liegt jedoch nicht vor.
-
Dem UvD vorgesetzt ist der Feldwebel vom Wochendienst (FvW). Entsprechend
seiner Dienstanweisung hält dieser, besonders in der Nacht, das
Kompaniegebäude unter Verschluss, kontrolliert den ein- und ausgehenden
Personenverkehr, kontrolliert Waffenkammer, Geschäftszimmer, Nebenausgang
sowie Fenster im Keller und Erdgeschoss auf Verschluss, sowie den
Außenbereich auf Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwacht
er die Einhaltung des Zapfenstreichs, sofern angeordnet, und sorgt für
Ruhe und Ordnung im Gebäude. Letztlich kontrolliert er den GvD und den
UvD auf ordnungsgemäße Durchführung seiner Kontrollen. Alle
Arten von Unregelmäßigkeiten meldet er an seine Vorgesetzte und
trägt sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte auch die Entdeckung
eines streunenden Hundes im Außenbereich gehört, eine derartige
Meldung liegt jedoch nicht vor.
-
Auf Kasernenebene gibt es zunächst die Soldaten der Wache. Entsprechend
ihrer Dienstanweisung halten diese, besonders in der Nacht, die Kasernentore
unter Verschluss, kontrollierenden ein- und ausgehenden Personen- und
Fahrzeugverkehr, kontrollieren Zaun, Technischen Bereich , Unterkunftsbereich,
Kantine sowie an Gebäuden sowie Fenster im Keller und Erdgeschoss
auf Verschluss, sowie den Außenbereich auf
Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwachen sie die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet , und sorgen für Ruhe und Ordnung
im Kasernenbereich. Alle Arten von Unregelmäßigkeiten melden sie
an ihre Vorgesetzte, welche dieselben in ihr Dienstbuch eintragen. Hierzu
hätte auch die Entdeckung eines streunenden Hundes im Außenbereich
gehört, eine derartige Meldung liegt jedoch nicht vor.
-
Ihnen vorgesetzt sind der stellvertretende Wachhabende und der Wachhabende.
Entsprechend ihrer Dienstanweisung halten diese, besonders in
der Nacht, die Kasernentore unter Verschluss, kontrollierenden ein- und
ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehr, kontrollieren Zaun, Technischen
Bereich , Unterkunftsbereich, Kantine sowie an Gebäuden sowie Fenster
im Keller und Erdgeschoss auf Verschluss, sowie den Außenbereich
auf Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwachen sie die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet, und sorgen für Ruhe und Ordnung
im Kasernenbereich. Letztlich kontrollieren sie die Wachsoldaten auf
ordnungsgemäße Durchführung ihrer Kontrollen. Alle Arten
von Unregelmäßigkeiten melden sie an ihre Vorgesetzte, und tragen
dieselben in ihr Dienstbuch ein. Hierzu hätte auch die Entdeckung eines
streunenden Hundes im Außenbereich gehört, eine derartige Meldung
liegt jedoch nicht vor.
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Ihnen vorgesetzt ist der Stellvertretende Offizier vom Wachdienst (StvOvWa).
Entsprechend seiner Dienstanweisung hält dieser, besonders
in der Nacht, die Kasernentore unter Verschluss, kontrolliert den ein- und
ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehr, kontrolliert Zaun, Technischen
Bereich , Unterkunftsbereich, Kantine sowie an Gebäuden sowie Fenster
im Keller und Erdgeschoss auf Verschluss, sowie den Außenbereich
auf Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwacht er die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet ,und sorgt für Ruhe und Ordnung
im Kasernenbereich. Letztlich kontrolliert er die Wachsoldaten ,den
stellvertretenden Wachhabenden, sämtliche GvD, UvD, FvW und den
Bereitschaftszugführer auf ordnungsgemäße Durchführung
ihrer Kontrollen. Alle Arten von Unregelmäßigkeiten meldet er an
seine Vorgesetzte und trägt sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte
auch die Entdeckung eines streunenden Hundes im Außenbereich gehört,
eine derartige Meldung liegt jedoch nicht vor.
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ihm vorgesetzt ist der Offizier vom Wachdienst (OvWa). Entsprechend seiner
Dienstanweisung hält dieser, besonders in der Nacht, die Kasernentore
unter Verschluss, kontrolliert den ein- und ausgehenden Personen- und
Fahrzeugverkehr, kontrolliert Zaun, Technischen Bereich , Unterkunftsbereich,
Kantine sowie an Gebäuden sowie Fenster im Keller und Erdgeschoss
auf Verschluss, sowie den Außenbereich auf
Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwacht er die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet , und sorgt für Ruhe und Ordnung
im Kasernenbereich. Letztlich kontrolliert er die Wachsoldaten ,den
stellvertretenden Wachhabenden, sämtliche GvD, UvD, FvW ,StvOvWa und den
Bereitschaftszugführer auf ordnungsgemäße Durchführung
ihrer Kontrollen. Alle Arten von Unregelmäßigkeiten meldet er an
seine Vorgesetzte und trägt sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte
auch die Entdeckung eines streunenden Hundes im Außenbereich gehört,
eine derartige Meldung liegt jedoch nicht vor.
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Zusätzlich gibt es auf Kasernenebene den Bereitschaftszug. Ein Teil
des Bereitschaftszuges verstärkt nachts die Wache. Der Rest ist mit
Kontrollen im Bereich der Kantine sowie des Außen- und Unterkunftsbereichs
betraut. Auf Anweisung des OvD kann der Bereitschaftszugführer mit
zusätzlichen Kontrollen beauftragt werden. Entsprechend seiner
Dienstanweisung kontrolliert er dann Zaun, Technischen Bereich ,
Unterkunftsbereich, Kantine sowie an Gebäuden sowie Fenster im Keller
und Erdgeschoss auf Verschluss, sowie den Außenbereich auf
Unregelmäßigkeiten. Weiterhin überwacht er die Einhaltung
des Zapfenstreichs, sofern angeordnet, und sorgt für Ruhe und Ordnung
im Kasernenbereich. Letztlich kontrolliert er die GvD, UvD, FvW auf
ordnungsgemäße Durchführung ihrer Kontrollen. Alle Arten
von Unregelmäßigkeiten meldet er an seine Vorgesetzte und trägt
sie in sein Dienstbuch ein. Hierzu hätte auch die Entdeckung eines
streunenden Hundes im Außenbereich gehört, eine derartige Meldung
liegt jedoch nicht vor.
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Letzlich gibt es da noch als Vertreter des Kommandeurs den Offizier vom Dienst
(OvD).Er ist im Rahmen seiner Aufgaben entscheidungsbefugt und kontrolliert
alle anderen Wach, Bereitschafts -und Kontrollorgane nach eigenem Ermessen.
er hat keine Meldung über einen streunenden Hund erhalten.
Sie müssen zugeben, dass das System perfekt ist. Keine Maus käme
unbemerkt oder gar unkontrolliert an diesem Bewachungssystem vorbei, schon
gar kein Hund.
Alle in der fraglichen Nacht mit Wach- Bereitschafts- und Ordnungsdienst betrauten
Soldaten sind von mir im Zusammenhang mit ihrer Beschwerde befragt worden.
einen Hund hat niemand bemerkt.
Ich ermahne sie dringend, es zu unterlassen , weiterhin solche Behauptungen
in Umlauf zu setzen! Sie sind lediglich dazu geeignet, Unruhe in der Truppe
zu stiften und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen.
abcd
Major und Kompaniechef
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